Die Umweltzone in Deutschland

Die Umweltzone in Deutschland Die Umweltzone in Deutschland ist das Ergebnis, der im Beamtendeutsch "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" genannten Feinstaubverordnung. In einigen deutschen Städten, darunter Berlin, gilt bereits seit Januar 2008 die Umweltzone. Ziel ist es, den Ausstoss von Feinstaub durch motorisierte Fahrzeuge zu senken. Der Grund für die Einführung ist die Luftqualitätsrichtlinie der EU von 1999. Diese schreibt die Feinstaubrichtlinien vor, deren Grenzwerte in einigen deutschen Städten regelmässig überschritten wurden. Daraufhin beschloss man die Einführung der Umweltzonen, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Wer darf die Umweltzone befahren

Aktuell ist das Befahren der Umweltzonen für alle Fahrzeuge erlaubt, die eine gültige Umweltplakette geklebt haben. Im ersten Schritt ist es unerheblich, welche Plakette das ist (grün, gelb oder rot). Zu einer Verschärfung der Regelen kommt es dann ab 2009. In einigen Umweltzonen sind dann nur noch grüne und gelbe Plaketten erlaubt. Im letzten Schritt, dürfen noch solche Fhatzeuge die Umweltzone befahren, die eine grüne Plakette zugeteilt bekommen.

Eine genaue Übersicht welche Fahrzeuge wann welche Umweltzone befahren dürfen, finden Sie hier.

Ausnahmeregelungen

Jede Stadt / Gemeinde, die eine Umweltzone eingerichet hat, kann selbst entscheiden, welche Ausnahemeregelungen gelten. Dies betriffr zum Biespiel Oldtimer.

Welche Strafen sind zu erwarten

Fahrzeuge ohne geklebte Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren. Wird man erwischt, sind 40 Euro Bussgeld und zusätzlich ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg fällig. Das gilt auch für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Schadstoffgruppe theoretisch die Umweltzone befahren dürften.

Wo gibt es Umweltzonen

Umweltzonen sind inzwischen in 39 Städten bundesweit eingerichtet. Damit kommt man mittlerweile fast nicht mehr herum, einen Umweltplakette zu kleben.

Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug

Die Zuteilung der Umweltplakett erfolgt anhand von Schadstoffgruppen. Diese Zuteilung lässt sich anhand der Schlüsselnummer, die Sie im Fahrzeug-Schein finden, ermitteln. Beim alten Schein sind die letzen beiden Stellen der Nummer unter 1 entscheidend, beim neuen Schein finden Sie den Wert im Feld 14.1. Für Dieselfahrzeuge mit einem Russpartikelfilter sind die Nummer 33 (alt) und 22 (neu) entscheidend. Dort ist die PM-Stufe vermerkt.

Schadstoffgruppenzuordnung für Benzin-Motoren

Plakette Schlüsselnummer gültig für
0 bis 13, 15, 17, 77, 88, 98 Benziner unter Euro-1 G-Kat1 Gen.
plakette - -
plakette - -
plakette 14, 16, 18 bis 70, 71, 75 Benziner mit geregeltem Kat ab Euro 1

Schadstoffgruppenzuordnung für Diesel-Motoren

Plakette Schlüsselnummer Schlüsselnummer gültig für
ohne Diesel-Partikelfilter mit Diesel-Partikelfilter
0 bis 24
34, 40, 77, 88, 98
- Euro-1-Diesel und schlechter
plakette 25 bis 29, 35, 41, 71 - Euro-2-Diesel
plakette 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 PM1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77 Euro-3-Diesel und Diesel mit DPF-Nachrüstung PM1
plakette 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75 PM1: 49 bis 52, PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70, PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66, PM4 und PM5 Euro-4-Diesel; Diesel mit DPF-Nachrüstung PM1 bis PM4: Diesel mit weniger als 5 mg Feinstaub/km (entspricht PM5)

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